Verzinsung verfassungswidrig! Rentenbesteuerung auch?

8. Oktober 2021
Richter

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Verzinsung von Steuernachzahlungen und Steuererstattungen mit 6% p.a. ab dem Jahr 2014 verfassungswidrig ist. Allerdings hat das BVerfG wohl Mitleid mit dem Bundesfinanzminister, denn eine Neuregelung für den verfassungswidrigen Zinssatz von 6% p.a. wird der Gesetzgeber erst für Zinszeiträume ab dem 1. Januar 2019 installieren müssen. Mit anderen Worten: Für Zinszeiträume bis einschließlich 2018 bleiben die bisherigen Zinsfestsetzungen trotz Verfassungswidrigkeit bestehen. Es bleibt abzuwarten wie der Gesetzgeber reagiert. Das BVerG hat dem Gesetzgeber eine Frist bis 31.07.2022 eingeräumt.

Auch bei der Besteuerung von Renten gibt es aktuell Bewegung durch höchstrichterliche Rechtsprechung. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat in zwei Urteilen entschieden, dass eine rechtswidrige Doppelbesteuerung von Renten vorliegt, wenn der steuerfreie Teil der Renten geringer ausfällt, als die Einzahlungen aus versteuertem Einkommen. Allerdings ist die Rechtsweg noch nicht abgeschlossen. In beiden Fällen wurde eine Verfassungsbeschwerde erhoben. Es bleibt abzuwarten, wie das BVerfG den vorliegenden Sachverhalt beurteilt.

Was machen wir für Sie? Aktuell prüfen wir bei allen neuen Einkommensteuerbescheiden, dass entsprechende Vorläufigkeitsvermerke enthalten sind. Somit können wir zu einem späteren Zeitpunkt, wenn entsprechende Klarheit herrscht, die Bescheide noch zu ihren Gunsten korrigieren.

zur Übersicht