Meldepflicht für Registrierkassen ab 2025

9. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue Meldepflicht für elektronische Registrierkassen in Kraft. Unternehmer sind verpflichtet, ihre Kassen beim Finanzamt zu melden. Das Bundesfinanzministerium hat hierfür ein elektronisches Meldeverfahren über „Mein ELSTER“ eingeführt, welches die bislang ausgesetzte Meldepflicht reaktiviert.

Welche Informationen müssen übermittelt werden?

Unabhängig davon, ob die Kassen gekauft, gemietet oder geleast wurden, sind folgende Informationen erforderlich (gemäß BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024):

  • Art des Kassensystems
  • Seriennummer
  • Anschaffungs- oder Außerbetriebnahmedatum
  • Art der technischen Sicherheitseinrichtung

Was sind die Fristen und Besonderheiten?

  • Kasse vor dem 01.07.2025 angeschafft: Meldung bis zum 31.07.2025
  • Kasse nach dem 01.07.2025 angeschafft: Meldung innerhalb eines Monats
  • Jede Kasse muss einer Betriebsstätte zugeordnet werden
  • Ein Wechsel der Betriebsstätte ist meldepflichtig

Was passiert bei Verstößen?

Auch wenn direkte Bußgelder bei Verstößen nicht vorgesehen sind, können diese zu einer höheren Risikoklassifizierung bei Betriebsprüfungen führen. Wichtig zu wissen: Die Meldung kann auch durch Bevollmächtigte wie Steuerberater oder Kassenhändler erfolgen.

Diese neuen Regelungen sind ein weiterer Schritt, um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit im Bereich der elektronischen Kassensysteme zu erhöhen. Unternehmer sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen, um mögliche Komplikationen zu vermeiden.

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