Hochwasserhilfe: Spenden sind steuerlich absetzbar

3. Juli 2024

In Teilen Süddeutschlands haben heftige Unwetter und Überflutungen erhebliche Schäden verursacht. Hilfsorganisationen sind vor Ort, um Unterstützung zu leisten. Wer diese Organisationen mit einer Spende unterstützen möchte, kann steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.

Steuerliche Absetzbarkeit von Spenden

  • Bis zu 300 Euro: Für Spenden an gemeinnützige Organisationen genügt ein einfacher Nachweis, wie zum Beispiel ein Kontoauszug oder ein Screenshot der Überweisung. Dieser Nachweis sollte den Namen und die Kontonummer des Spenders und des Empfängers enthalten.
  • Über 300 Euro: Bei Spenden über 300 Euro ist in der Regel eine Spendenbescheinigung der empfangenden Organisation erforderlich. In Katastrophenfällen können die Finanzbehörden jedoch auch höhere Beträge mit einem einfachen Nachweis akzeptieren, vorausgesetzt, die Spende geht auf ein speziell eingerichtetes Sonderkonto.

Spendenbeträge sind bis zu einer Höhe von 20 Prozent des eigenen Jahreseinkommens steuerlich absetzbar. Ein Beleg muss nicht sofort eingereicht werden, muss aber bereitgehalten werden, falls das Finanzamt danach fragt.

Steuerliche Erleichterungen in Baden-Württemberg

Die Finanzämter in Baden-Württemberg nutzen alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen, um Betroffenen zu helfen. Dazu gehören angepasste steuerliche Vorauszahlungen, Stundung von fälligen Steuerbeträgen und das Aufschieben von Vollstreckungen ohne Säumniszuschläge. Betroffene sollten sich direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden.

Auch in anderen hochwasserbetroffenen Bundesländern wie Bayern und Rheinland-Pfalz werden Soforthilfen angeboten.

Quelle: DATEV

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