In Teilen Süddeutschlands haben heftige Unwetter und Überflutungen erhebliche Schäden verursacht. Hilfsorganisationen sind vor Ort, um Unterstützung zu leisten. Wer diese Organisationen mit einer Spende unterstützen möchte, kann steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen.
Spendenbeträge sind bis zu einer Höhe von 20 Prozent des eigenen Jahreseinkommens steuerlich absetzbar. Ein Beleg muss nicht sofort eingereicht werden, muss aber bereitgehalten werden, falls das Finanzamt danach fragt.
Die Finanzämter in Baden-Württemberg nutzen alle ihnen zur Verfügung stehenden Maßnahmen, um Betroffenen zu helfen. Dazu gehören angepasste steuerliche Vorauszahlungen, Stundung von fälligen Steuerbeträgen und das Aufschieben von Vollstreckungen ohne Säumniszuschläge. Betroffene sollten sich direkt an ihr zuständiges Finanzamt wenden.
Auch in anderen hochwasserbetroffenen Bundesländern wie Bayern und Rheinland-Pfalz werden Soforthilfen angeboten.
Quelle: DATEV