Sie machen sich Gedanken über ihren Nachlass? In einer letztwilligen Verfügung von Todes wegen kann eine Testamentsvollstreckung angeordnet werden. Die Testamentsvollstreckung kann folgende Vorteile mit sich bringen: Die Durchsetzung des Willen des Erblassers ist gesichert, eine faire Nachlassverteilung und nicht zuletzt die Erhaltung des Familienfriedens.
Herr Volker Eberspächer und Herr Ralph Pfrommer von der EPR Steuerberatungsgesellschaft mbH aus Stuttgart sind bereits seit über 10 Jahren zertifizierte Testamentsvollstrecker (Institut für Erbrecht e.V.). Im Zusammenspiel mit einem Rechtsanwalt/Notar wird für alle Beteiligten nach einer optimalen und rechtssicheren Ausgestaltung des Nachlasses gesucht. Wir als ihr Steuerberater haben bereits einen großen Einblick in ihre Vermögensverhältnisse, weshalb wir Ihnen hier einen großen Mehrwert bieten können und nach ihrem Ableben, sofern der Wunsch ihrerseits besteht, die Aufgabe des Testamentsvollstreckers ausüben können. Um Ihnen die Dienstleistung zukunftssicher anbieten zu können, hat nun auch Herr Lukas Nau den Lehrgang zum Zertifizierten Testamentsvollstrecker (Institut für Erbrecht e.V.) erfolgreich absolviert.
Als Ihre zuverlässige Steuerberatungskanzlei aus dem Herzen von Stuttgart - Bad-Cannstatt bieten wir Ihnen eine vollumfängliche Dienstleistung für die Testamentsvollstreckung an. Gerne beraten wir Sie hierzu.